Lottogewinner haben vielleicht doch etwas zu verbergen…
…gerne z. B ihren Namen, damit nicht allzuviele „Freunde und Bekannte“ mit partizipierenden Wünschen kommen.
https://www.dr-datenschutz.de/schmerzensgeld-wegen-dsgvo-verstoss-durch-offenlegung-eines-namens/
