Peter Tauber: Mit schlechtem Beispiel voran

Geht gar nicht...Peter Tauber (CDU) ist eine zentrale Figur im Bundestagswahlkampf 2017 für die Union.
Nun präsentiert er den Homescreen seines Smartphones, wo man einen fahrlässigen Mix aus privaten und dienstlichen Apps (und damit Daten) sehen kann.

In dieser Position und Verantwortung ist eine strikte Trennung von Beruf und Privat Grundvoraussetzung für Vertrauen.

Kommentar: Nicht besonders vorbildlich. War aber auch leider nicht unbedingt zu erwarten…
Ein Grund, warum ein allgemeiner Tenor nach dem Motto „macht doch eh jeder“ herrscht.

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Frankreich: Vorgeschmack auf Bußgeldzahlungen?

GeldstrafeIn der Vergangenheit wurden Verstöße gegen den Datenschutz europaweit eher gering bestraft.

In Frankreich wurde dem Autoverleiher Hertz nun durch die Datenschutzbehörde eine Geldbuße von 40.000,00 Euro auferlegt. Das Vergehen war vergleichsweise gering (Daten wurden wohl nicht abgegriffen) und das Problem bestand auch nur kurze Zeit – sonst wäre der Betrag offensichtlich weitaus höher ausgefallen.

Kommentar: Mit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018 sollen Strafen bei Verstößen empfindlich sein. Das Beispiel hier kann schnell Schule machen. 

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Urteil: Bundesarbeitsgericht zu Spyware am Arbeitsplatz

keylogger - Tastatureingaben mitschneiden, Bild: Axel VeilDas Bundesarbeitsgericht befindet einen pauschalen Einsatz einer Keylogger-Software in Unternehmen als unverhältnismäßig.
Firmen dürfen also nicht anlasslos alle Aktivitäten eines Mitarbeiters an seinem PC-Arbeitsplatz aufzeichnen und z. B. nach privater Nutzung auswerten.

Weitere Klarstellung: Schweigen != Zustimmung
Im konkreten Fall hat die Firma die Mitarbeiter per E-Mail informiert, alle Aktivitäten am PC-Arbeitsplatz aufzuzeichnen. Da kein Widerspruch einging, ging das Unternehmen von einer allgemeinen Akzeptanz aus.
Das Gericht wertete, dass Schweigen keine Zustimmung sei.

Kommentar: Es wird oft zu sorglos in Unternehmen mit Kontrollmaßnahmen umgegangen. Das berechtigte Ziel, dass Arbeitnehmer das tun, wofür sie bezahlt werden, kann einfacher und datenschutzkonformer überprüft werden.

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Studie: Das kann teuer werden

Eine potentiell teuere Fehleinschätzung herrscht international in vielen Unternehmen zum Thema EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Ein Großteil der Firmen geht davon aus, die Anforderungen der ab Mai 2018 in Kraft tretenden DS-GVO bereits zu erfüllen.

Bei näherer Prüfung wurden allerdings bei 98%(!) der befragten Unternehmen Mängel bei der Umsetzung attestiert.

Da ab Mai 2018 auch verschäfte Bußgelder bei Verstößen fällig werden, sollten Unternehmer diesen Warnruf ernst nehmen und die Vorgaben genau auf die bestehenden Prozesse hin überprüfen.

Kommentar: Es ist ein bisschen wie bei der Steuererklärung. Irgendwas findet sich immer. Entscheiden Sie, wie Sie die Risiken einschätzen.

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Aufsichtsbehörde: Fragen zur Umsetzung DS-VGO

Geht gar nicht...Das Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht hat einen Fragebogen erstellt, der Unternehmen eine Vorstellung vermittelt, wie Aufsichtsbehörden ab Mai 2018 prüfen können.

Verantwortliche und Auftragsverarbeiter bekommen so vor Augen geführt, welche Fragen dann bei unzulänglichen Antworten zu empfindlichen Bußgeldern führen können.

Kommentar: Die neue Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) bringt Herausforderungen -beiderseits für Firmen und Behörden- mit sich. Die nun bekannt gewordenen Fragestellungen sorgen für einen guten Ausblick und damit Planungssicherheit für die Unternehmen, die Datenschutz als Chance begreifen.

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