Aufsichtsbehörde: Fragen zur Umsetzung DS-VGO

Geht gar nicht...Das Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht hat einen Fragebogen erstellt, der Unternehmen eine Vorstellung vermittelt, wie Aufsichtsbehörden ab Mai 2018 prüfen können.

Verantwortliche und Auftragsverarbeiter bekommen so vor Augen geführt, welche Fragen dann bei unzulänglichen Antworten zu empfindlichen Bußgeldern führen können.

Kommentar: Die neue Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) bringt Herausforderungen -beiderseits für Firmen und Behörden- mit sich. Die nun bekannt gewordenen Fragestellungen sorgen für einen guten Ausblick und damit Planungssicherheit für die Unternehmen, die Datenschutz als Chance begreifen.

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