Anonymisierungspraktiken sind zu hinterfragen

Anonymisierte Daten fallen nicht unter die DS-GVO.

Wer also Daten, z. B. für Forschungszwecke, weiter verwenden möchte, kann über eine Anonymisierung den Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung umgehen.

Dabei werden offensichtlich identifizierbare Elemente wie z. B. Namen, Telefonnummern und Adressen aus den Datensätzen entfernt.

Eine aktuelle Studie hat untersucht, wie leicht es sein kann, trotz vermeintlicher Anonymisierung, Personen wieder zu identifizieren.

Verantwortliche Stellen, die auf anonyme Daten setzen, sollten also unbedingt die angewandten Anonymisierungspraktiken prüfen.

Quelle: https://www.heise.de/tr/artikel/Trotz-Anonymisierung-leicht-zu-finden-4479957.html

 

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