DSGVO: Google muss 50 Millionen Euro zahlen

Nach ein paar kleineren Bußgeldern ist nun in Frankreich die erste größere Summe als Strafe gegen einen Verstoß verhängt worden. Google hat es nun als erstes, prominentes Unternehmen „erwischt“.

Google hat dabei seine User insgesamt ungenügend informiert. Gemäß Artikel 83 (siehe auch hier) der Datenschutzgrundverordnung können in solchen Fällen Strafen von 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängt werden.

Die 50 Millionen Euro Strafe sind für Google sicher im Verhältnis nicht Existenzbedrohend, aber von der Summe her ein Signal, dass die DSGVO mehr Nachdruck erzeugen kann, als die alte EU-Richtlinie.

 

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Verstoesse-Frankreich-verhaengt-Millionen-Strafe-gegen-Google-4283765.html

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DSGVO in der Realität angekommen

Es wurde viel spekuliert, wie sich die EU-Datenschutzgrundverordnung in der Praxis darstellt. Vorhersehbar war jedenfalls, dass die Aufsichtsbehörden aufgrund einer im Schnitt eher spärlichen Besetzung vermehrt zu tun haben. Und genau das ist eingetreten.

In Deutschland sind die jeweiligen Landesdatenschützer zuständig für Anfragen und Beschwerden. In einem Artikel von t3n liest man über den nun wahr gewordenen, stressigen Alltag. Als „Hauptziele“ für Beschwerden entpuppen sich, zumindest in Berlin, Onlinehandel und Lieferdienste für Essen heraus. Aber neben den Beschwerden gibt es insgesamt viele Fragen rund um die DSGVO von Unternehmen und Betroffenen, die selbstverständlich auch bewältigt werden müssen.

 

Quelle: https://t3n.de/news/dsgvo-datenschutz-behoerden-1090455

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