Es wurde viel spekuliert, wie sich die EU-Datenschutzgrundverordnung in der Praxis darstellt. Vorhersehbar war jedenfalls, dass die Aufsichtsbehörden aufgrund einer im Schnitt eher spärlichen Besetzung vermehrt zu tun haben. Und genau das ist eingetreten.
In Deutschland sind die jeweiligen Landesdatenschützer zuständig für Anfragen und Beschwerden. In einem Artikel von t3n liest man über den nun wahr gewordenen, stressigen Alltag. Als „Hauptziele“ für Beschwerden entpuppen sich, zumindest in Berlin, Onlinehandel und Lieferdienste für Essen heraus. Aber neben den Beschwerden gibt es insgesamt viele Fragen rund um die DSGVO von Unternehmen und Betroffenen, die selbstverständlich auch bewältigt werden müssen.
Quelle: https://t3n.de/news/dsgvo-datenschutz-behoerden-1090455
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