Es mehren sich die Berichte, die einen direkten Bezug aus kompromittierter IT und der Datenschutzgrundverordnung herstellen. Golem zeigt nicht nur auf, dass die eigene IT ohne -die sonst üblichen- individuellen Anwenderfehler durch Malware infiziert werden kann, sondern spricht auch die datenschutzrechtlichen Folgen an.
Neben dem Schaden, der durch Wanna Cry & Co intern verursacht wird, kommen mit der DSGVO auch noch mögliche Strafzahlungen und Schadensersatzansprüche durch betroffene Personen wie z. B. Kunden hinzu.
Kommentar: Die europäische Datenschutz Grundverordnung erfordert bei vielen Unternehmen ein Umdenken bei der IT-Sicherheit.
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