Virtueller Adventskalender zur DSGVO
Die europäische Datenschutzgrundverordnung wird vom Datenschutzbeauftragten Rheinland-Pfalz der Jahreszeit angemessen als Adventskalender präsentiert und bietet grundlegende Informationen zur DSGVO, die ab Mai 2018 für alle in Europa tätigen Unternehmen greift.
Kommentar: Die Weihnachtszeit 2017 ist vielleicht die letzte Chance, sich besinnlich auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorzubereiten. Unternehmen, die ihre Verfahren noch nicht angepasst haben, sollten jetzt aktiv werden.
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Eine weitere Mahnung vom Heise Verlag an deutsche Firmen. Die Vorgaben aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen zwingend bis zum 25. Mai umgesetzt werden.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung verlangt in Artikel 37, Abs. 7, dass Verantwortliche die zuständige Aufsichtsbehörde über ihren Datenschutzbeauftragten informieren.
Auf den Seiten von sharepoint360 kann man sich nach einer kurzen Registrierung eine Übersicht herunterladen, die zunächst erklärt, was die DSGVO im Kern bedeutet und was hierzu beim Einsatz von SharePoint/Office 365 zu beachten ist.
Zitat aus der Presseerklärung:
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz warnt davor, dass allein mit fremden Vornamen, Namen und Geburtsdatum Betrüger bei vielen Anbietern die Lieferung von Waren an eine beliebige Anschrift auslösen können. Die Opfer des Identitätsdiebstahls können sich nur mühsam wehren und haben dadurch Ärger mit dem Händler und gegebenenfalls auch noch mit Inkassounternehmen sowie SCHUFA & Co.
Die Vorgänge rund um den G20 Gipfel 2017 beherrschten lange Tage die Schlagzeilen. Nun kommt im Nachgang erneut das Thema Datenschutz hoch – hier aber im Kontext ungenügender Löschpraxen von Behörden. Konkret geht es um Journalisten, denen die Akkreditierung für den G-20 Gipfel verwehrt wurde.
Peter Tauber (CDU) ist eine zentrale Figur im Bundestagswahlkampf 2017 für die Union.
In der Vergangenheit wurden Verstöße gegen den Datenschutz europaweit eher gering bestraft.