Urteil: Bundesarbeitsgericht zu Spyware am Arbeitsplatz
Das Bundesarbeitsgericht befindet einen pauschalen Einsatz einer Keylogger-Software in Unternehmen als unverhältnismäßig.
Firmen dürfen also nicht anlasslos alle Aktivitäten eines Mitarbeiters an seinem PC-Arbeitsplatz aufzeichnen und z. B. nach privater Nutzung auswerten.
Weitere Klarstellung: Schweigen != Zustimmung
Im konkreten Fall hat die Firma die Mitarbeiter per E-Mail informiert, alle Aktivitäten am PC-Arbeitsplatz aufzuzeichnen. Da kein Widerspruch einging, ging das Unternehmen von einer allgemeinen Akzeptanz aus.
Das Gericht wertete, dass Schweigen keine Zustimmung sei.
Kommentar: Es wird oft zu sorglos in Unternehmen mit Kontrollmaßnahmen umgegangen. Das berechtigte Ziel, dass Arbeitnehmer das tun, wofür sie bezahlt werden, kann einfacher und datenschutzkonformer überprüft werden.

Eine potentiell teuere Fehleinschätzung herrscht international in vielen Unternehmen zum Thema EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Das Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht hat einen Fragebogen erstellt, der Unternehmen eine Vorstellung vermittelt, wie Aufsichtsbehörden ab Mai 2018 prüfen können.