Urteil: Bundesarbeitsgericht zu Spyware am Arbeitsplatz
Das Bundesarbeitsgericht befindet einen pauschalen Einsatz einer Keylogger-Software in Unternehmen als unverhältnismäßig.
Firmen dürfen also nicht anlasslos alle Aktivitäten eines Mitarbeiters an seinem PC-Arbeitsplatz aufzeichnen und z. B. nach privater Nutzung auswerten.
Weitere Klarstellung: Schweigen != Zustimmung
Im konkreten Fall hat die Firma die Mitarbeiter per E-Mail informiert, alle Aktivitäten am PC-Arbeitsplatz aufzuzeichnen. Da kein Widerspruch einging, ging das Unternehmen von einer allgemeinen Akzeptanz aus.
Das Gericht wertete, dass Schweigen keine Zustimmung sei.
Kommentar: Es wird oft zu sorglos in Unternehmen mit Kontrollmaßnahmen umgegangen. Das berechtigte Ziel, dass Arbeitnehmer das tun, wofür sie bezahlt werden, kann einfacher und datenschutzkonformer überprüft werden.