Urteil: Bundesarbeitsgericht zu Spyware am Arbeitsplatz

keylogger - Tastatureingaben mitschneiden, Bild: Axel VeilDas Bundesarbeitsgericht befindet einen pauschalen Einsatz einer Keylogger-Software in Unternehmen als unverhältnismäßig.
Firmen dürfen also nicht anlasslos alle Aktivitäten eines Mitarbeiters an seinem PC-Arbeitsplatz aufzeichnen und z. B. nach privater Nutzung auswerten.

Weitere Klarstellung: Schweigen != Zustimmung
Im konkreten Fall hat die Firma die Mitarbeiter per E-Mail informiert, alle Aktivitäten am PC-Arbeitsplatz aufzuzeichnen. Da kein Widerspruch einging, ging das Unternehmen von einer allgemeinen Akzeptanz aus.
Das Gericht wertete, dass Schweigen keine Zustimmung sei.

Kommentar: Es wird oft zu sorglos in Unternehmen mit Kontrollmaßnahmen umgegangen. Das berechtigte Ziel, dass Arbeitnehmer das tun, wofür sie bezahlt werden, kann einfacher und datenschutzkonformer überprüft werden.

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Studie: Das kann teuer werden

Eine potentiell teuere Fehleinschätzung herrscht international in vielen Unternehmen zum Thema EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Ein Großteil der Firmen geht davon aus, die Anforderungen der ab Mai 2018 in Kraft tretenden DS-GVO bereits zu erfüllen.

Bei näherer Prüfung wurden allerdings bei 98%(!) der befragten Unternehmen Mängel bei der Umsetzung attestiert.

Da ab Mai 2018 auch verschäfte Bußgelder bei Verstößen fällig werden, sollten Unternehmer diesen Warnruf ernst nehmen und die Vorgaben genau auf die bestehenden Prozesse hin überprüfen.

Kommentar: Es ist ein bisschen wie bei der Steuererklärung. Irgendwas findet sich immer. Entscheiden Sie, wie Sie die Risiken einschätzen.

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Aufsichtsbehörde: Fragen zur Umsetzung DS-VGO

Geht gar nicht...Das Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht hat einen Fragebogen erstellt, der Unternehmen eine Vorstellung vermittelt, wie Aufsichtsbehörden ab Mai 2018 prüfen können.

Verantwortliche und Auftragsverarbeiter bekommen so vor Augen geführt, welche Fragen dann bei unzulänglichen Antworten zu empfindlichen Bußgeldern führen können.

Kommentar: Die neue Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) bringt Herausforderungen -beiderseits für Firmen und Behörden- mit sich. Die nun bekannt gewordenen Fragestellungen sorgen für einen guten Ausblick und damit Planungssicherheit für die Unternehmen, die Datenschutz als Chance begreifen.

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