DS-GVO: "Böse Überraschungen"

Eine weitere Mahnung vom Heise Verlag an deutsche Firmen. Die Vorgaben aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen zwingend bis zum 25. Mai umgesetzt werden.

Dabei ist problematisch, dass viele Stellen davon ausgehen, von der Verordnung gar nicht betroffen zu sein. Die DSGVO gilt aber für alle Unternehmen, Vereine, Behörden, Kirchen und Institutionen, die Daten verarbeiten - zum Beispiel E-Mail Versand mit angebundenem Adressbuch. Es wird also kaum jemand geben, der hier nicht Handeln muss. Je nach Unternehmensgröße ist das mit einem unterschiedlichen Aufwand verbunden.

Da ab Mai 2018 hohe Bussgelder bei Verstössen fällig werden, sollten Unternehmer diesen Warnruf ernst nehmen und die Vorgaben genau auf die bestehenden Prozesse hin überprüfen.

Kommentar: Die Uhr tickt. Wer personenbezogene Daten verarbeitet und die europäische Datenschutzgrundverordnung ignoriert, kann böse überrascht werden.Weiter...