DSGVO: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Für viele Firmen und Vereine ist es noch unklar, was die europäische Datenschutz Grundverordnung an notwendigen, organisatorischen Änderungen mit sich bringt. Gerade der Bereich Dokumentation, insbesondere das Erstellen und Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, bereitet vielen noch Kopfzerbrechen.

Grundsätzlich muss jeder Verantwortliche von Unternehmen, Vereinen, Behörden usw., ein Verzeichnis über alle Verarbeitungstätigkeiten (VVT) mit personenbezogenen Daten führen.
Das gilt auch für sogenannte Auftragsverarbeiter, die als vertraglich weisungsgebundene Dienstleister im Auftrag eines Verantwortlichen personenbezogene Daten verarbeiten, z. B. Steuerberater, Hoster, Marketingdienstleister, etc.
Mit einem solchem Verzeichnis soll nachgewiesen werden, ob die Datenschutzverpflichtungen nach der DS-GVO, Artikel 30 erfüllt werden, die dann letztendlich auch von den Aufsichtsbehörden überwacht werden können.
Das Verzeichnis hat dabei einen durchaus positiven Nebeneffekt. Es entsteht eine Übersicht, wo überhaupt perso ... Weiter...