Insbesondere WhatsApp steht als Messenger im Fokus der DSGVO-Konformität.
Die LfD Niedersachsen hat bereits mehrfach öffentlich betont, dass der Einsatz von WhatsApp durch Unternehmen zur betrieblichen Kommunikation gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verstößt.
Generell erfolgt eine Übermittlung der Nachrichten verschlüsselt, aber es bleiben vier Felder, die einen Einsatz problematisch machen:
- Die Übermittlung der Kontakte aus dem Adressbuch des Nutzers an WhatsApp.
- Die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA.
- Die Nutzung von personenbezogenen Daten durch WhatsApp.
- Die Übermittlung der Nutzerdaten an andere Unternehmen des Facebook-Konzerns.
Quelle: https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/datenschutzreform/dsgvo/nutzung_von_whatsapp_im_unternehmen/merk ... Weiter...