Nutzung von WhatsApp in Unternehmen

Insbesondere WhatsApp steht als Messenger im Fokus der DSGVO-Konformität.
Die LfD Niedersachsen hat bereits mehrfach öffentlich betont, dass der Einsatz von WhatsApp durch Unternehmen zur betrieblichen Kommunikation gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verstößt.

Generell erfolgt eine Übermittlung der Nachrichten verschlüsselt, aber es bleiben vier Felder, die einen Einsatz problematisch machen:

  1. Die Übermittlung der Kontakte aus dem Adressbuch des Nutzers an WhatsApp.
  2. Die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA.
  3. Die Nutzung von personenbezogenen Daten durch WhatsApp.
  4. Die Übermittlung der Nutzerdaten an andere Unternehmen des Facebook-Konzerns.
 

Quelle: https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/datenschutzreform/dsgvo/nutzung_von_whatsapp_im_unternehmen/merk ... Weiter...