Anonymisierungspraktiken sind zu hinterfragen
Anonymisierte Daten fallen nicht unter die DS-GVO.
Wer also Daten, z. B. für Forschungszwecke, weiter verwenden möchte, kann über eine Anonymisierung den Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung umgehen.
Dabei werden offensichtlich iden…
