Microsoft SharePoint/Office 365 und DSGVO

Auf den Seiten von sharepoint360 kann man sich nach einer kurzen Registrierung eine Übersicht herunterladen, die zunächst erklärt, was die DSGVO im Kern bedeutet und was hierzu beim Einsatz von SharePoint/Office 365 zu beachten ist.

Kommentar: Microsoft Produkte stehen nicht gerade in Verdacht, Privacy By Design/Default nativ zu unterstützen. Hier ist also jede Hilfe willkommen, die Datenhoheit im Sinne der Betroffenen umzusetzen.

Sie möchten Unterstützung zu diesem oder ähnlichen Themen?
Das Büro für Datenschutz und Projektmanagement ist unter 0521-4469606-0 oder unter info@bfd.pm erreichbar.

Link: https://sharepoint360.de/neues-whitepaper-zur-dsgvo-deadline-sicher-mit-sharepoint-und-office-365-beim-neuen-eu-da … Weiter…

Prüfung von Windows 10 im Unternehmensumfeld

Zitat aus der Presseerklärung:

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat dieses Jahr das Betriebssystem Windows 10 Enterprise etwas näher unter die Lupe genommen. Ergebnis der Untersuchung ist, dass ein datenschutzkonformer Einsatz von Windows 10 in der geprüften Version bei bayerischen Unternehmen möglich ist.

Kommentar: Der Bericht ist nicht in allen Belangen überzeugend:
„Ergebnis dieser Prüfung des BayLDA ist, dass es mit wenigen Einstellungen in den Gruppenrichtlinien von 
Windows 10 Enterprise gelungen ist, die meisten vom Betriebssystem aus initiierten Datenübertragungen zu unterbinden.“
Man muss also Hand anlegen. 
Privacy By Design/Default meint sicher etwas anderes…
Weiter: 
„Obwohl das BayLDA im Rahmen seiner Prüfung nicht alle Windows Gruppenrichtlinien näher untersuchen konnte [ … Weiter…

Unternehmen sollen Maßnahmen ergreifen, um Identitätsdiebstähle zu verhindern.

Achtung: IdentitätsdiebstahlDie Berliner Beauftragte für Datenschutz warnt davor, dass allein mit fremden Vornamen, Namen und Geburtsdatum Betrüger bei vielen Anbietern die Lieferung von Waren an eine beliebige Anschrift auslösen können. Die Opfer des Identitätsdiebstahls können sich nur mühsam wehren und haben dadurch Ärger mit dem Händler und gegebenenfalls auch noch mit Inkassounternehmen sowie SCHUFA & Co.

Grundforderung ist, dass Unternehmen geeignete Methoden zur Identifizierung ihrer Kunden einsetzen müssen und mit ein paar weiteren Vorkehrungen die Betrüger außen vor zu halten – Identitätsdiebstahl soll nicht als allgemeines Geschäftsrisiko hingenommen werden.

Kommentar: Im Jahr 2015 ist ein Schaden von 4,6 Millionen Euro durch Online Betrug entstanden(1). Betrüger … Weiter…