Unternehmen sollen Maßnahmen ergreifen, um Identitätsdiebstähle zu verhindern.

Achtung: IdentitätsdiebstahlDie Berliner Beauftragte für Datenschutz warnt davor, dass allein mit fremden Vornamen, Namen und Geburtsdatum Betrüger bei vielen Anbietern die Lieferung von Waren an eine beliebige Anschrift auslösen können. Die Opfer des Identitätsdiebstahls können sich nur mühsam wehren und haben dadurch Ärger mit dem Händler und gegebenenfalls auch noch mit Inkassounternehmen sowie SCHUFA & Co.

Grundforderung ist, dass Unternehmen geeignete Methoden zur Identifizierung ihrer Kunden einsetzen müssen und mit ein paar weiteren Vorkehrungen die Betrüger außen vor zu halten - Identitätsdiebstahl soll nicht als allgemeines Geschäftsrisiko hingenommen werden.

Kommentar: Im Jahr 2015 ist ein Schaden von 4,6 Millionen Euro durch Online Betrug entstanden(1). Betrüger ... Weiter...