Einfache Regel

So einfach kann es sein: Was technisch machbar ist, soll gemacht werden.Das erspart lästige Diskussionen.Die in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verankerte Maxime „Privacy By Design“ wird dann zu „Observation By Design“.
http://www.spiegel.de/net…

Virtueller Adventskalender zur DSGVO

Die europäische Datenschutzgrundverordnung wird vom Datenschutzbeauftragten Rheinland-Pfalz der Jahreszeit angemessen als Adventskalender präsentiert und bietet grundlegende Informationen zur DSGVO, die ab Mai 2018 für alle in Europa tätigen Unternehmen greift.

 

Kommentar: Die Weihnachtszeit 2017 ist vielleicht die letzte Chance, sich besinnlich auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorzubereiten. Unternehmen, die ihre Verfahren noch nicht angepasst haben, sollten jetzt aktiv werden.

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Das Büro für Datenschutz und Projektmanagement ist unter 0521-4469606-0 oder unter info@bfd.pm erreichbar.

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Imgur

November 28, 2017 Wer nichts zu verbergen hat, 0

„Ihre Daten sind bei uns sicher“ Teil 5023
https://www.heise.de/security/meldung/Imgur-Hacker-erbeuteten-vor-ein-paar-Jahren-fast-zwei-Millionen-Login-Daten-3901984.html

2. Meinung zur Gesundheit

November 25, 2017 Wer nichts zu verbergen hat, 0

Wer eine Apotheke besucht, ist oft angeschlagen und entsprechend nicht in der Lage allumfassend seine Bedürfnisse zu artikulieren. In Österreich wird nun solchen Patienten geholfen.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/apotheke-bayer-testet-gesic…

DS-GVO: "Böse Überraschungen"

Eine weitere Mahnung vom Heise Verlag an deutsche Firmen. Die Vorgaben aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen zwingend bis zum 25. Mai umgesetzt werden.

Dabei ist problematisch, dass viele Stellen davon ausgehen, von der Verordnung gar nicht betroffen zu sein. Die DSGVO gilt aber für alle Unternehmen, Vereine, Behörden, Kirchen und Institutionen, die Daten verarbeiten – zum Beispiel E-Mail Versand mit angebundenem Adressbuch. Es wird also kaum jemand geben, der hier nicht Handeln muss. Je nach Unternehmensgröße ist das mit einem unterschiedlichen Aufwand verbunden.

Da ab Mai 2018 hohe Bussgelder bei Verstössen fällig werden, sollten Unternehmer diesen Warnruf ernst nehmen und die Vorgaben genau auf die bestehenden Prozesse hin überprüfen.

Kommentar: Die Uhr tickt. Wer personenbezogene Daten verarbeitet und die europäische Datenschutzgrundverordnung ignoriert, kann böse überrascht werden…. Weiter…

DSGVO: Mitteilungspflichten über den Datenschutzbeauftragten

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung verlangt in Artikel 37, Abs. 7, dass Verantwortliche die zuständige Aufsichtsbehörde über ihren Datenschutzbeauftragten informieren.

Laut der Landesbeauftragten für Datenschutz in NRW arbeiten die deutschen Behörden daran, die tatsächlich zu meldenden Daten zu konkretisieren und Übermittlungswege bereit zu stellen. 

Kommentar: Die Aufsichtsbehörden sind also quasi in Ihrem Prozess, die DSGVO umzusetzen, auch noch nicht fertig. Interessant ist die These, ob Unternehmen, die ihrer Mitteilungspflicht nicht nachkommen, schneller in den Fokus der Aufsichtsbehörden kommen werden.

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