DSGVO: Mitteilungspflichten über den Datenschutzbeauftragten

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung verlangt in Artikel 37, Abs. 7, dass Verantwortliche die zuständige Aufsichtsbehörde über ihren Datenschutzbeauftragten informieren.

Laut der Landesbeauftragten für Datenschutz in NRW arbeiten die deutschen Behörden daran, die tatsächlich zu meldenden Daten zu konkretisieren und Übermittlungswege bereit zu stellen. 

Kommentar: Die Aufsichtsbehörden sind also quasi in Ihrem Prozess, die DSGVO umzusetzen, auch noch nicht fertig. Interessant ist die These, ob Unternehmen, die ihrer Mitteilungspflicht nicht nachkommen, schneller in den Fokus der Aufsichtsbehörden kommen werden.

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Microsoft SharePoint/Office 365 und DSGVO

Auf den Seiten von sharepoint360 kann man sich nach einer kurzen Registrierung eine Übersicht herunterladen, die zunächst erklärt, was die DSGVO im Kern bedeutet und was hierzu beim Einsatz von SharePoint/Office 365 zu beachten ist.

Kommentar: Microsoft Produkte stehen nicht gerade in Verdacht, Privacy By Design/Default nativ zu unterstützen. Hier ist also jede Hilfe willkommen, die Datenhoheit im Sinne der Betroffenen umzusetzen.

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Prüfung von Windows 10 im Unternehmensumfeld

Zitat aus der Presseerklärung:

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat dieses Jahr das Betriebssystem Windows 10 Enterprise etwas näher unter die Lupe genommen. Ergebnis der Untersuchung ist, dass ein datenschutzkonformer Einsatz von Windows 10 in der geprüften Version bei bayerischen Unternehmen möglich ist.

Kommentar: Der Bericht ist nicht in allen Belangen überzeugend:
„Ergebnis dieser Prüfung des BayLDA ist, dass es mit wenigen Einstellungen in den Gruppenrichtlinien von 
Windows 10 Enterprise gelungen ist, die meisten vom Betriebssystem aus initiierten Datenübertragungen zu unterbinden.“
Man muss also Hand anlegen. 
Privacy By Design/Default meint sicher etwas anderes…
Weiter: 
„Obwohl das BayLDA im Rahmen seiner Prüfung nicht alle Windows Gruppenrichtlinien näher untersuchen konnte [ … Weiter…