Unternehmen sollen Maßnahmen ergreifen, um Identitätsdiebstähle zu verhindern.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz warnt davor, dass allein mit fremden Vornamen, Namen und Geburtsdatum Betrüger bei vielen Anbietern die Lieferung von Waren an eine beliebige Anschrift auslösen können. Die Opfer des Identitätsdiebstahls können sich nur mühsam wehren und haben dadurch Ärger mit dem Händler und gegebenenfalls auch noch mit Inkassounternehmen sowie SCHUFA & Co.
Grundforderung ist, dass Unternehmen geeignete Methoden zur Identifizierung ihrer Kunden einsetzen müssen und mit ein paar weiteren Vorkehrungen die Betrüger außen vor zu halten – Identitätsdiebstahl soll nicht als allgemeines Geschäftsrisiko hingenommen werden.
Kommentar: Im Jahr 2015 ist ein Schaden von 4,6 Millionen Euro durch Online Betrug entstanden(1). Betrüger … Weiter…

Die Vorgänge rund um den G20 Gipfel 2017 beherrschten lange Tage die Schlagzeilen. Nun kommt im Nachgang erneut das Thema Datenschutz hoch – hier aber im Kontext ungenügender Löschpraxen von Behörden. Konkret geht es um Journalisten, denen die Akkreditierung für den G-20 Gipfel verwehrt wurde.
Peter Tauber (CDU) ist eine zentrale Figur im Bundestagswahlkampf 2017 für die Union.
In der Vergangenheit wurden Verstöße gegen den Datenschutz europaweit eher gering bestraft.
Das Bundesarbeitsgericht befindet einen pauschalen Einsatz einer Keylogger-Software in Unternehmen als unverhältnismäßig.
Eine potentiell teuere Fehleinschätzung herrscht international in vielen Unternehmen zum Thema EU-Datenschutz-Grundverordnung.